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Verfasst von: Erwin am 10.03.2008 10:52
 


THEMA:  109a: Ekst- & Umsatzsteuererklärung?
Hallo! Ich habe meine EkSt Erklärung abgegeben. In Finanzonline online findet sich nun folgendes: Unter "Abfrage Steuerkonto" -> "Erklärungen (Versand/Fristen/Abgabe)" für 2007 finden sich: Erklärung | anfängliche Abgabefrist | eingegangen E1 | gesetzliche | 03.03.2008 U1 | gesetzliche | Bedeutet das, daß ich auch ein U1 Formular ausfüllen muß? Ich habe mich bei der EkSt-Erklärung für die 12% Abschreibung (pauschaliert) entschieden und im Jahr 2007 einen zu verseteuernden Gewinn von etwa 25.000,- Eur gehabt. Muß ich U1 ausfüllen?
Verfasst von: Jutta Rapp am 10.03.2008 10:52
 


THEMA:  Re: 109a: Ekst- & Umsatzsteuererklärung?
Ja, das U1-Formular müssen Sie abgeben.
Verfasst von: Erwin am 10.03.2008 10:52
 


THEMA:  Re: 109a: Ekst- & Umsatzsteuererklärung?
Bedeutet das, daß ich bei einer 109A Mitteilung für 2007 über 33.600,- tatsächlich USt bezahlen muß? Auf: https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/ArbeitnehmerPensionisten/Dienstvertragfreier_5181/WelchesteuerlichenP_5764/UmsatzsteuerfrEinna_5777/_start.htm steht: "Eine einmalige Überschreitung der Umsatzgrenze von 30.000 Euro um nicht mehr als 15 % innerhalb von fünf Kalenderjahren ist nicht schädlich für die Kleinunternehmereigenschaft." Ist das auch im ersten (und einzigen!) Jahr in dem ich einen freien DV hatte anzuwenden? Ich war davor und danach nie selbständig. Bitte um Hilfe wie ich weiter vorgehen soll.
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