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Verfasst von: tomi1 am 07.03.2008 14:02
 


THEMA:  Abschreibungen
Meine Gattin betreibt ein kleines Putzgewerbe mit einem Jahresumsatz unter € 30000.--. Da ihre Kundschaft die Rechnung mit ausgewiesener UST verlangt hat sie sich beim FA von der Kleinunterrnehmerregelung ausnehmen lassen. Meine Frage wäre: Meine Gattin hat sich einen Reinigungseimer (Wert: € 146 inkl. UST) und eine Leiter gekauft (Wert: € 78.-- inkl. UST). Diese Gegenstände werden ausschließlich für das Gewerbe verwendet. Kann man für diese Gegenstände den Vorsteuerabzug geltend machen und kann man diese Mitteln als Betriebsmitteln abschreiben.
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.03.2008 14:02
 


THEMA:  Re: Abschreibungen
Ja, das können Sie.
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