Verfasst von:
tomi1 am
07.03.2008 14:02
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THEMA: Abschreibungen |
Meine Gattin betreibt ein kleines Putzgewerbe mit einem Jahresumsatz unter € 30000.--. Da ihre Kundschaft die Rechnung mit ausgewiesener UST verlangt hat sie sich beim FA von der Kleinunterrnehmerregelung ausnehmen lassen. Meine Frage wäre:
Meine Gattin hat sich einen Reinigungseimer (Wert: € 146 inkl. UST) und eine Leiter gekauft (Wert: € 78.-- inkl. UST). Diese Gegenstände werden ausschließlich für das Gewerbe verwendet. Kann man für diese Gegenstände den Vorsteuerabzug geltend machen und kann man diese Mitteln als Betriebsmitteln abschreiben.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
07.03.2008 14:02
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