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Verfasst von: Michael Tschirna am 17.03.2008 17:53
 


THEMA:  nachträgliche Diäten
Ich habe schon die Arbeitnehmerveranlagung von 2004 und 2005 abgegeben (jeweils gleich das Jahr darauf) und bin nun draufgekommen, dass ich vergessen habe Diäten geltend zu machen, welche vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt wurden. Da sich diese Jahre noch innerhalb der letzten "5 Jahre" befinden wo man die Veranlagung ja machen kann, aber gleichzeitig diese schon gemacht habe, stellt sich die Frage ob ich diese nochmals "aufrollen" kann bzw. auf eine andere Art noch diese Diäten geltend machen kann??? Da es sich doch um einen BEtrag handeln würde der nicht allzu klein ist ersuche ich um Info, ob dies noch "nachträglich" irgenwie möglich ist?
Verfasst von: jeannie am 17.03.2008 17:53
 


THEMA:  Re: nachträgliche Diäten
Ja, das ist für Arbeitnehmer innerhalb der 5 Jahre möglich. Aber nur 1 x zu 1 Thema. Dazu genügt ein formloses Schreiben (Brief mit Tabelle der Reisedaten) an das zuständige FA unter Angabe der SV-Nummer und Datum des Bescheides. Es ist kein eigenes Formular nötig. Gehen Sie davon aus, dass sie anhand eines Kalenders, Aufträgen, Schriftverkehr, genaue Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie Ziel und Zweck der Reisen nachweisen müssen. Hatten sie schon ursprünglich einige Diäten geltend gemacht, hatten sie für die "Richtigstellung" eine Frist von 1 Monat ab Zustellung des Bescheides. Darüber hinaus haben sie noch immer die Möglichkeit, andere Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen (Fachliteratur, Kirchenbeitrag, Zahnarztkosten, ...) - soweit sie erst jetzt von der Abschreibmöglichkeit erfahren haben.
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