Verfasst von:
Tommy am
10.03.2008 12:24
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THEMA: Quittung? |
Hallo,
ich hätte eine kurze Frage gehabt: Ich habe für jemanden seine Homepages programmiert und gestaltet. Das Ganze verlief über das Internet und es handelte sich insgesamt um ungefähr 100 Euro in einigen Monaten. Nun Verlangt diese Person von mir eine Quittung. Darf bzw. muss ich als Privatperson eine Quittung über den letzten Betrag (25 Euro) ausstellen? Ich habe kein Gewerbe und habe das als Privatperson gemacht. Und wwas müsste die Quittung alles enthalten?
Ich frage nur, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Ich hoffe, ich bin in diesem Forum richtig. Danke schon im Voraus für Eure Antworten!
Tommy |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.03.2008 12:24
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THEMA: Re: Quittung? |
Mit dem Finanzamt bekommen Sie keine Probleme, wenn Sie im Jahr nicht mehr als € 730,-- neben einem Dienstverhältnis dazuverdienen.
Allerdings könnte man eventuell einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung feststellen,wenn sie keinen Gewerbeschein haben.
Muster für eine Rechnung finden Sie auf meiner Website: www. steuerberatung-weiss.at/Sonstige Steuertipps
Weisen sie aber bitte keine Umsatzsteuer aus.
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Verfasst von:
WT/STB am
10.03.2008 12:24
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THEMA: Re: Quittung? |
Auch die Quittung ist eine Rechnung i.S.d. § 11 USTG, wenn sie alle Merkmale aufweist. Die Bezeichnung ist völlig irrelevant, wichtig sind die Inhalte, es kann Kaufvertrag, Quittung, Rechnung oder sonst was drauf stehen, wie gesagt, völlig egal.
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