Verfasst von:
Christian L. am
16.03.2008 13:24
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THEMA: Fragebogen Verf24 |
Hallo.
Bitte um kurze Hilfestellung zum Verf24 Formular:
Zu mir: Freies Gewerbe, Umsatz < 30.000 - Regelbesteuerungsantrag Ja.
Angenommen ich melde morgen am 11.3. das Gewerbe an.
Folgende Felder sind mir unklar:
Beginn der Tätigkeit: 11.3.08 oder erst später wenn ich das Formular beim FA abgebe?
Wirtschaftsjahr für Gewinnermittlung: 11.3.08 - 11.3.09 ? oder nur Rest des jetzigen Jahres 11.3.08 - 31.12.08 ? oder Kalenderjahr ?
Antrag gem. §20 Abs1 UStG: JA/NEIN ? (was ist das?)
Umsatz/Gewinn im Eröffnungsjahr: 11.3.08 - 31.12.08 ? oder 11.3.08 - 11.3.09 ?
Umsatz/Gewinn im Folgejahr: 1.1.09 - 31.12.09 ? oder 11.3.09 - 11.4.09 ?
Hoffe jemand kann mir das erklären,
Vielen Dank
LG
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
16.03.2008 13:24
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THEMA: Re: Fragebogen Verf24 |
Beginn dann, wenn Sie beginnen
Wirtschaftjahr: bei Einzelunternehmern immer das Kalenderjahr
Antrag nach § 20 UStG: trifft nur auf abweichendes Wirtschaftsjahr zu
Gewinn => Wird relevant sein für Ihre Einkommensteuervorauszahlungen !
Umsatz => wird relevant sein für Ihren Status als Kleinunternehmer!
=> an zu geben immer für das Kalenderjahr.
(Bitte denken Sie auch an Ihre Anmeldung bei der SVA !)
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
Michael Liewald am
16.03.2008 13:24
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THEMA: Re: Fragebogen Verf24 |
Hallo Christian,
ich bin zwar kein Steuerberater, aber seit einigen Jahren Selbständig und kann deshalb aus meiner Erfahrung sprechen.
Zu allen Fragen bezüglich Berechnungszeitraum;
Es wird immer mit Jahresende abgeschlossen, also 31.12.2007, 31.12.2008 usw.
Auf Anfrage kann ich Ihnen ein Skriptum, einer Steuerschulung der wko schicken, die wohl alle restlichen Fragen beantworten werden.
Lg M.Liewald
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Verfasst von:
Christian L. am
16.03.2008 13:24
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