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Verfasst von: Christian L. am 16.03.2008 13:24
 


THEMA:  Fragebogen Verf24
Hallo. Bitte um kurze Hilfestellung zum Verf24 Formular: Zu mir: Freies Gewerbe, Umsatz < 30.000 - Regelbesteuerungsantrag Ja. Angenommen ich melde morgen am 11.3. das Gewerbe an. Folgende Felder sind mir unklar: Beginn der Tätigkeit: 11.3.08 oder erst später wenn ich das Formular beim FA abgebe? Wirtschaftsjahr für Gewinnermittlung: 11.3.08 - 11.3.09 ? oder nur Rest des jetzigen Jahres 11.3.08 - 31.12.08 ? oder Kalenderjahr ? Antrag gem. §20 Abs1 UStG: JA/NEIN ? (was ist das?) Umsatz/Gewinn im Eröffnungsjahr: 11.3.08 - 31.12.08 ? oder 11.3.08 - 11.3.09 ? Umsatz/Gewinn im Folgejahr: 1.1.09 - 31.12.09 ? oder 11.3.09 - 11.4.09 ? Hoffe jemand kann mir das erklären, Vielen Dank LG
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 16.03.2008 13:24
 


THEMA:  Re: Fragebogen Verf24
Beginn dann, wenn Sie beginnen Wirtschaftjahr: bei Einzelunternehmern immer das Kalenderjahr Antrag nach § 20 UStG: trifft nur auf abweichendes Wirtschaftsjahr zu Gewinn => Wird relevant sein für Ihre Einkommensteuervorauszahlungen ! Umsatz => wird relevant sein für Ihren Status als Kleinunternehmer! => an zu geben immer für das Kalenderjahr. (Bitte denken Sie auch an Ihre Anmeldung bei der SVA !) Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: Michael Liewald am 16.03.2008 13:24
 


THEMA:  Re: Fragebogen Verf24
Hallo Christian, ich bin zwar kein Steuerberater, aber seit einigen Jahren Selbständig und kann deshalb aus meiner Erfahrung sprechen. Zu allen Fragen bezüglich Berechnungszeitraum; Es wird immer mit Jahresende abgeschlossen, also 31.12.2007, 31.12.2008 usw. Auf Anfrage kann ich Ihnen ein Skriptum, einer Steuerschulung der wko schicken, die wohl alle restlichen Fragen beantworten werden. Lg M.Liewald
Verfasst von: Christian L. am 16.03.2008 13:24
 


THEMA:  Re: Fragebogen Verf24
Vielen Dank.
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