Verfasst von:
flux am
11.03.2008 09:10
|
|
THEMA: Einkommenssteuererklärung |
guten morgen!
hab eine frage und zwar als nichtselbstänige arbeitnehmerin und selbständige psychotherapeutin bin ich selbsverständlich einkommenssteuerpflichtig, jedoch habe ich gehört, dass dies erst ab einem gewinn von 4000€. Stimmt das?
meine 2.frage bezieht sich auf eine einnahmen-/ausgabenrechnung, sind da nur die ausgaben inkludiert, die zur aufrechterhaltung der praxis notwendig sind, oder ebenso alle allfälligen sonderausgaben (die ich früher ebenso in meiner arbeitnehmerinveranlagung geltend gemacht habe - studiengebühr meiner tochter, zahnspangen, weiterbildung etc.)?
mit besten dank im voraus |
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
11.03.2008 09:10
|
|
THEMA: Re: Einkommenssteuererklärung |
hab eine frage und zwar als nichtselbstänige arbeitnehmerin und selbständige psychotherapeutin bin ich selbsverständlich einkommenssteuerpflichtig, jedoch habe ich gehört, dass dies erst ab einem gewinn von 4000€. Stimmt das?
Die 4000€-Grenze bezieht sich auf die Sozialversicherungspflicht.
meine 2.frage bezieht sich auf eine einnahmen-/ausgabenrechnung, sind da nur die ausgaben inkludiert, die zur aufrechterhaltung der praxis notwendig sind
ja
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung können Sie wie bei einer Arbeitnehmerveranlagung absetzen.
|
|
|
|