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Verfasst von: halod am 18.03.2008 13:35
 


THEMA:  Steuerlicher Sonderling
Hallo, und gleich mal Danke an die unermüdlichen BeraterInnen! Ich war im Jänner bis Mitte September 2007 Teilnehmer einer Implacementstiftung (=Arbeitsstiftung). Durch diese Teilnahme bezog ich für diesen Zeitraum auch Schulungsarbeitslosengeld vom AMS. Anschließend bis Ende des Jahres 2007 war ich dann per Angestellten-Dienstverhältnis tätig. Laut Finanzamt ist mein Stipendium steuerpflichtig (E1 KZ 359), wobei sich mir nun die Frage stellt, ob ich Kilometergeld zur Bildungsanstalt auch unterhalb der 20km Grenze als Werbungskosten absetzen kann? Danke
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 18.03.2008 13:35
 


THEMA:  Re: Steuerlicher Sonderling
Ja, KM-Geld können Sie unabhängig von der Entfernung absetzen. Nur für das Taggeld gilt die 25 km Grenze. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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