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Verfasst von: hannes99 am 17.03.2008 07:44
 


THEMA:  GesmbH Verlust in Buchhaltung?
hallo, ich bin selbständig in der edv-branche und habe voriges jahr mit drei freunden zusätzlich/nebenbei noch eine gesmbh gegründet (hat aber nichts mit meiner haupttätigkeit zu tun - neues projekt). natürlich habe ich natürlich auch meinen gesmbh anteil eingezahlt. leider war das projekt (also gesmbh) nicht erfolgreich, sodass wird das projekt jetzt einstellen und die gesmbh wieder auflösen. kann ich nun meine gesmbh-beiträge (=verluste) irgendwie geltend nmachen, also in meine "normale" buchhaltung nehmen oder ist dies nicht möglich?
Verfasst von: WT/StB am 17.03.2008 07:44
 


THEMA:  Re: GesmbH Verlust in Buchhaltung?
Nein, der Verlust in der GMBH ist bei natürlichen Personen nicht ausgleichs- oder vortragsfähig. Ausnahme: Umgründung der GmbH in eine Personengesellschaft und dabei folgend Verwertung der Verlust(vorträge). Dazu ist aber auf jeden Fall der Weg zum Steuerberater Ihres Vertrauens nötig.
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