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Verfasst von: Amelia am 12.03.2008 11:46
 


THEMA:  Geringfügig - Zuverdienstgrenze
Hallo! Ich bin geringfügig wo angestellt, bin daher auch bei der wgkk versichert. In Zukunft werde ich auch Honorarnoten an eine andere Firma stellen (als Künstlerin). Wie viel darf ich dazu verdienen? Nur bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze oder gibt es da eine jährliche Grenze (manchmal werde ich keine Honorarnoten im Monat stellen, mal wieder mehrere, jedoch wird das der größere Anteil am Einkommen sein). Muss ich mich als Selbständige melden (bei Finanzamt und SVA)? Oder gibt es eine steuerfreie Grenze hierfür (10.900 im Jahr?). Welche Möglichkeit hätte ich noch? Statt der geringfügigen Anstellung als freier Dienstnehmer mit Honorarnoten? Ich bitte um eine Antwort, da ich mich da nicht wirklich auskenne. Vielen Dank,lg
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 12.03.2008 11:46
 


THEMA:  Re: Geringfügig - Zuverdienstgrenze
Liebe Amelia, Wenn Sie geringfügig angesellt sind, dann sind Sie NICHT versichert (nur unfallversichert bei der AUVA) - oder haben Sie sich bei der GKK freiwillig versichern lassen? (was ja als Geringfügige gehen würde?) Wenn Sie nun als Künstlerin tätig sein möchten klären Sie vorweb am besten mit der WKO ab, ob die diese Tätigkeit auch als "Künstler" sehen würden oder ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Danach folgen ganz unterschiedliche Vorgänge, je nachdem welche der Varianten (Künstler oder künstlersich tätiger Gewerbetreibender) herauskommt. Auf JEDEN Fall würde ich Ihnen nachher eine kostenlose Erstberatung bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens empfehlen, da einige wichtige Schritte (Anmeldung Finanz, SV, wie sind sie versichert, Abgabenoptimierung, Aufzeichnungspflichten ...) geklärt werden müssen. Wenn Sie unselbständig tätig sind (wie Sie ja sind) dann dürfen Sie "nur" 730,-- pro Jahr dazu verdienen ohne zu melden. Die knapp über 10.000,-- beziehen sich auf die Grenze, ab wann Steuer anfällt. Nicht auf Meldepflichten. Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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