Verfasst von:
erich am
12.03.2008 13:29
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THEMA: 2007 kleinunternehmerregelung |
guten tag, habe 2007 unter 20.ooo euro umsatz gehabt. 2007 wurde abgegeben. habe soeben einen anruf vom finazamt bekommen, worin ich auf die kleinunternehmerregelung aufmerksam gemacht wurde. habe diese die letzten jahre nie in anspruch genommen. also ust abgeführt und vst abgezogen. wenn ich jetzt das formular u 12 (verzicht auf kleinuntern..), nachreiche, kann ich dies dann zb. 2008 wieder widerrufen, sprich die kleinunternehmerregelung doch für mich in anspruch nehmen?
vielen dank für die mühe!
lg erich |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
12.03.2008 13:29
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THEMA: Re: 2007 kleinunternehmerregelung |
Lieber Herr Erich,
Wenn Sie ein U12 abgeben, sind Sie 5 Jahre daran gebunden. Wenn nicht, können Sie aber aus 2007 keine Vorsteuer geltend machen (da Kleinunternehmer) und müssen aber die Umsatzsteuer überweisen (da auf Rechnung ausgewiesen).
Eine Entscheidung wird daher wesentlich
1.) von der Vorsteuerhöhe 2007
2.) von Ihren Zukunftsplänen
abhängen.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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