Hätte eine Frage, bezüglich der Fortbildungkosten einer Grenzgängerin:
Sachverhalt:
Österr. DN angestellt in D, dann Kündigung und anschließend Meisterkurs drei Monate durchgehend ebenfalls in Deutschland, nach dem Meisterkurs Wiederbeschäftigung beim "alten AG".
Können diese Kosten für den Meisterkurs in der
Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden und wie berechnen sich die Fahrtkosten ??
Tag und Nächtigungsgelder ??
Danke für Ihre HIlfe
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