Verfasst von:
Steff am
18.03.2008 15:19
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THEMA: Zuverdienst zu unselbst. Einkommen |
Hallo,
ich habe im Jahr 2007 ca. 900 € zusätzlich zu meinem Gehalt verdient.
Jetzt liegt dieser Zuverdienst über der steuerfreigrenze. Wie wird dieser Zuverdienst jezt versteuert? Gibt es hier Abstufungen? Bleiben die 730 € trotzdem steuerfrei und wird nur der Betrag über 730 € verfsteuert?
Danke für Eure Hilfe!
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Verfasst von:
abel am
18.03.2008 15:19
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THEMA: Re: Zuverdienst zu unselbst. Einkommen |
Es würden die gesamten 900 versteuert! Das ist der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze. Beim Überschreiten der Freigrenze wird der ges. Betrag steuerpflichtig, bei einem Freibetrag nur der darüber hinausgehende Teil.
Aber es werden sich sicher ein paar Werbungskosten finden, um unter die 730€ zu kommen (Kilometergeld, Materialkosten...)?
lg
abel
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Verfasst von:
AST am
18.03.2008 15:19
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THEMA: Re: Zuverdienst zu unselbst. Einkommen |
Hier gibt es schon eine Abstufung:
der Betrag der die 730 übersteigt vermindert die 730 und der Rest ist der steuerfreie Betrag.
Bei 1460 Euro ist damit rechnerisch Schluss.
Für Ihr Beispiel bedeutet das:
900.-- minus 730.-- sind 170.--
730.-- minus 170.-- sind 560.--
560.-- sind damit steuerfrei
340.-- sind steuerpflichtig
Das ganze könne sie in den EStR (7,8 MB) unter Punkt 28.3.4 nachlesen:
https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do?base=GesPdf&rid=38
Voraussetzung ist natürlich, dass diese 900.-- nicht Einkünfte aus unselbständiger Arbeit sind (auch nicht aus geringfügigen Einkünften aus unselbständiger Arbeit)!
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