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Verfasst von: Piwowa am 14.03.2008 14:31
 


THEMA:  Auf Stromkosten sitzenbleiben?
Ich arbeite als freier Dienstnehmer von zu Hause aus und liege mit meinem Jahresverdienst unter der 10.000EUR-Grenze. Da ich somit keine Einkommenssteuererklärung einreichen kann, bleibe ich auf den anfallenden Strom- und Internetkosten sitzen. Stimmt das bzw. ist die Firma, für die ich arbeite, in irgendeiner Form dazu verpflichtet, mir diese Ausgaben rückzuerstatten? Im Dienstvertrag steht dazu nichts und auf Anfrage ist mein Dienstgeber natürlich nicht dazu bereit, mir irgendetwas zu erstatten. Können Sie mir etwas raten?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 14.03.2008 14:31
 


THEMA:  Re: Auf Stromkosten sitzenbleiben?
Auch wenn sie ein Einkommen unter € 10.000,-- haben können Sie die Ausgaben geltend machen. Allerdings fällt keine Einkommensteuer an - was ja positiv ist! Da Sie somit selbständig sind, obliegt es ja Ihnen Ihr Honorar, für das Sie arbeiten wollen zu kalkulieren und entsprechend beim Auftraggeber ein zu fordern oder entsprechend Angebote zu legen. Da sollten Sie natürlich Ihre Kosten einkalkulieren (das macht keine Unterschied ob Steuerpflicht entsteht oder nicht). Also Sie bleiben so gesehen nicht auf den Kosten sitzen, sondern haben den Vorteil, dass Sie in Ihren Preis keine Einkommensteuerbelastung einkalkulieren müssen ;o) Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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