Hallo
Habe eine kurze Frage im Zusammenhang mit dem DBA Schweiz-Deutschland.
Wie bekannt sein sollte werden Ruhegehälter im Wohnsitzstaat der leistungsberechtigen Person besteuert, es sei denn, die Rente stamme aus öffentlichem Dienst. In meinem Fall, Rente aus öffentlichem Dienst in Deutschland wird in die Schweiz ausbezahlt.
Allerdings handelt es sich dabei um eine Witwenrente, was aber meiner Meinung nach keine Rolle spielt.
Gemäss Auskunft der Schweizer Steuerbehörden, genügt es für eine Steuerbefreiung im Wohnsitzstaat Schweiz aber nicht, dass die Rente von der Deutschen Bundesbahn ausbezahlt wird, sondern der Leistungsberechtigte selbst muss bis zu seiner Pensionierung den "Beamtenstatus" gehabt haben. Dies erklären können sie jedoch nicht, da es diesen Begriff eigentlich im Schweizer Steuerrecht gar nicht gibt. Wie sieht das in Deutschland aus? Ist es wirklich so dass die Witwenrente ausgenommen ist und in der Schweiz versteuert werden muss, da die Frau selber nie gearbeitet hat?
Danke und Gruss Sandysolo |
|