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Verfasst von: Sven am 06.05.2008 08:08
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei Tätigkeit in Österreich und Deutschland
Hallo, ich möchte meine Arbeitnehmerveranlagung machen und habe hierzu folgende Frage: Ich war die ersten 3 Monate in 2007 in Deutschland tätig und habe dann ab April ein Angestelltenverhältnis in Österreich aufgenommen. Ich bin Deutscher und somit sozusagen ausgewandert und mein ständiger Wohnsitz ist seit April in Österreich. Lt. Finanz-online bekomme ich eine nicht unerhebliche Rückerstattung von Steuern, da ich ja nicht das ganze Jahr in Ö tätig war. Ist das so richtig? Oder muss ich meine in Deutschland erworbenen Gehälter noch mit angeben? Wie wirkt sich das auf die Steuer/-erstattung aus? In D habe ich ja eh schon ganz normal als Angestellter meine Steuern gezahlt. Danke für Tipps, Gruß Sven
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.05.2008 08:08
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung bei Tätigkeit in Österreich und Deutschland
Das deutsche Einkommen, das Sie vor 1.4. in erzielt habe,brauchen Sie in Ö nicht anzugeben.Die Gutschrift passt.
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