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Verfasst von: marcusww am 03.10.2008 10:36
 


THEMA:  ATU Nummer/EWR
S.g. Team, Bin auf Regelbesteuerung umgestiegen und habe dadurch jetzt auch eine ATU Nummer da ich Waren aus dem EWR Raum beziehe. jetzt habe ich aber eine Rechung aus diesem Raum März auf der die Ust 18% ausgewiesen ist, da ich ich damals noch keine Nummer hatte. Frage:kann ich diese genauso bei der berechung der Umsatzsteuervoranmeldung einfach angeben bez. gegenrechnen? Danke im voraus LG MW
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.10.2008 10:36
 


THEMA:  Re: ATU Nummer/EWR
Für die besagte Rechnung würde ich beim Lieferanten um Korrektur ersuchen unter nachträglicher Bekanntgabe der UID Nummer. Warum? Der Umstieg in die Regelbesteuerung ist nur für das ganze Kalenderjahr möglich, daher gilt die UID-Nummer auch für diesen Geschäftsvorgang. Andernfalls müßten Sie nächstes Jahr in einem eigenen Antragsverfahren an das Landesfinanzamt des EU-Landes einen Rückerstattungsantrag stellen. Das ist aufwändig und Rückzahlungen werden oft erst ab einem gewissen Betrag durchgeführt. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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