Verfasst von:
Thomas am
19.03.2008 15:35
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THEMA: Auswärtige Berufsausbildung und Lohnsteuer |
Hallo,
meiner Mutter wurde die Absetzung der Kosten für meine auswärtige Berufsausbildung gestattet. Da ich meine Tickets selber bezahle, möchten wir nun, dass ich diesen Teil des Ausgleichs erhalte.
Wie kann ich das berechnen?
Ich habe mal alles in Excel eingetippt und einfach die 1320 EUR weggelassen und dann die Differenz berechnen lassen. Geht das so einfach?
Und noch etwas: Wären die 1320 EUR nicht abgezogen, wäre das Einkommen meiner Mutter über 25.000 EUR. Würde sie damit in die höhere Steuerklasse fallen?
Danke, Thomas |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.03.2008 15:35
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THEMA: Re: Auswärtige Berufsausbildung und Lohnsteuer |
Auf dem Bescheid ist angegeben, wie hoch die Anerkennung des Betrages für auswärtige Berufsausbildung ist.
Wenn Sie nun in den Steuerrechner auf der Seite des Finanzamtes (www.bmf.gv.at) eingeben, was Sie OHNE Abzug dieses Betrages für Steuer zahlen würde und MIT Abzug des Betrages, dann haben Sie die steuerliche Differenz.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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