Verfasst von:
Bramosia am
18.03.2008 14:06
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THEMA: offenlegungs- und wahrheitsverpflichtung |
Was genau versteht man unter Offenlegungs- und Wahrheitsverpflichtung des Wirtschaftstreuhänders.
Ich kenne nur § 119 BAO. Gilt diese für alle Wirtschaftstreuhandberufe oder haben diese eine eigene gesetzliche Grundlage ? Was fällt unter diese Verpflichtung wem gegenüber ? Kann daraus auch eine Kollision mit der Anzeigepflicht oder der Verschwiegenheitsverpflichtung resultieren ?
Danke für alle Antworten.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
18.03.2008 14:06
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