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Verfasst von: Harald Kamser am 19.03.2008 08:30
 


THEMA:  Werbungskosten - Ausbildung
Hallo. Jemand arbeitet im Jahr 2008 und bezahlt Lohnsteuer und in den Jahren 2009 und 2010 ist man in Karenz (keine steuerpflichtigen Einnahmen). Jetzt wird 2008 eine Ausbildung begonnen, welche 6 Semester dauert und jedes Semester 2000,- kostet. Darf er dann (freiwillig) die 12.000,- im Jahr 2008 bezahlen (wenn Rechnung ausgestellt wird) um die Ausgaben von der Steuer absetzen zu können? Weil in den Jahren danach gäbe es ja keine Werbungskosten, oder!? Danke für etwaige Antworten.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.03.2008 08:30
 


THEMA:  Re: Werbungskosten - Ausbildung
Wenn Sie da eine Rechnung haben und die Überweisung in diesem Jahr vornehmen, können Sie die Kosten auch als solches dort absetzen. Es gibt zwar ein Verteilungsgebot, die Ausbildungskosten sind davon aber nicht umfaßt. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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