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Verfasst von: Manuel M. am 24.03.2008 09:39
 


THEMA:  Honorarnote für zurückliegendes Kalenderjahr
Hallo, Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet (bin nebenbei auch Student), und würde gerne zumindest für dieses Jahr noch die Familienbeihilfe behalten (9000 Euro ESt-Bemessungsgrundlage). Daher meine Frage: Ist es möglich (und legal), für einen Werkvertrag, der mit 31.12.08 endet, eine Honorarnote (für November & Dezember 2008) erst im Jänner 2009 zu legen? Danke vielmals und mfG, Manuel M.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.03.2008 09:39
 


THEMA:  Re: Honorarnote für zurückliegendes Kalenderjahr
Ja, das ist legal. Im Prinzip können Sie die Rechnung auch schon vorher ausstellen, wenn das Unternehmen das braucht (ist bei Bilanzierern meist angenehmer) - für Sie ist wichtig, wann Sie das Geld erhalten und nicht, wie Sie den Beleg datieren. Sie dürfen also das Geld erst physisch in 2009 erhalten und da am Besten erst nach dem 15. Jänner, damit es zu keiner Rückrechnung in 2008 kommen kann. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
Verfasst von: WT/StB am 24.03.2008 09:39
 


THEMA:  Re: Honorarnote für zurückliegendes Kalenderjahr
Wieso bei Bilanzierern die vorzeitige Rechnungsausstellung angenehmer ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen, Frau Kollegin. Stichwort periodenreine Gewinnermittlung, aber ich verstehe schon, hier prallen wohl Theorie und Praxis aufeinander.
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