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Verfasst von: ridge75 am 22.03.2008 12:04
 


THEMA:  Fahrtkosten zur Weiterbildung
Hallo Alle zusammen Ich mache derzeit eine Abendschule neben den Beruf(Werkmeister im TGM) Ich Arbeite im 23. Bezirk in Liesing (im Süden von Wien) und muss zu meiner Abendschule (Weiterbildung ) quer durch Wien mit dem Auto fahren (4mal Wöchentlich, ca. 20 km. Pro Strecke). Jetzt meine Frage : Kann ich diese Strecke in meiner Steuererklärung einreichen (Kilometergeld zwecks Weiterbildung??). Danke
Verfasst von: AST am 22.03.2008 12:04
 


THEMA:  Re: Fahrtkosten zur Weiterbildung
Grundsätzlich könne auch Kilometergelder geltend gemacht werden. Eventuell nur die Mehrkilometer gegenüber Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung. Dazu ein Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien: Fahrtkosten zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang (zB Kilometergelder), sofern diese nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind (abzugsfähig sind daher nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken - zB für die Entfernung Büro - WIFI). Davon wird dann auszugehen sein, wenn die Schulungsmaßnahme vom Arbeitgeber am Arbeitsort angeboten wird (auch an einem sonst arbeitsfreien Tag) oder die externe Bildungseinrichtung in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitszeit besucht wird. Es entspricht nämlich nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass jemand nach der Arbeit nach Hause fährt und anschließend wieder an den Arbeitsort zum Besuch eines Fortbildungskurses zurückkehrt (vgl. VwGH 14.06.1989, 88/13/0156). Ggf. sind auch die Bestimmungen bezüglich Familienheimfahrten zu beachten.
Verfasst von: Bernhart Klam am 29.08.2013 19:58
 


THEMA:  Fahrtkosten zur Weiterbildung

Hallo,

meine Frage lautet: In welches Feld muss ich das ausgerechnete Kilometergeld (0,42€/km Jahr 2010) einsetzen, wenn ich die zusätzlichen Kilometer für die Abend HTL fahre.

Weiters: Ich fahre eben schon nach der Arbeit zu mir nach Hause, da ich einen Hund zu versorgen habe und anschließend wieder in die Weiterbildungsstätte HTL. Somit ist mein täglicher Weg: Zuhause - Firma - Zuhause - HTL - Zuhause. Somit schreibe ich die Kilometer Zuhause - HTL - Zuhause ab. Oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Verfasst von: Bernhart Klam am 01.09.2013 00:14
 


THEMA:  Fahrtkosten zur Weiterbildung

Hallo,

meine Frage lautet: In welches Feld muss ich das ausgerechnete Kilometergeld (0,42€/km Jahr 2010) einsetzen, wenn ich die zusätzlichen Kilometer für die Abend HTL fahre.

Weiters: Ich fahre eben schon nach der Arbeit zu mir nach Hause, da ich einen Hund zu versorgen habe und anschließend wieder in die Weiterbildungsstätte HTL. Somit ist mein täglicher Weg: Zuhause - Firma - Zuhause - HTL - Zuhause. Somit schreibe ich die Kilometer Zuhause - HTL - Zuhause ab. Oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

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