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Verfasst von: philipp am 23.03.2008 09:11
 


THEMA:  Feibetragsbescheid
Guten Tag, ist es möglich einen Freibetragsbescheid rückgängig zu machen? Hatte bei meiner Arbeitnehmerveranlagung irrtümlich vergessen anzukreuzen, dass ich keinen wünsche. Nun ist er bei mir eingelangt, dabei wollte ich ja keinen haben. Danke für ihre Hilfe. lg philipp
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 23.03.2008 09:11
 


THEMA:  Re: Feibetragsbescheid
Sie können den beim Arbeitgeber nicht vorlegen, wenn Sie die vorläufige Steuerbegünstigung nicht in Anspruch nehmen möchten. Dennoch müssen Sie, sobald ein solcher Bescheid ausgestellt ist, dann im Jahr für den er gilt - das wird somit 2008 sein - eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Wenn Sie den Bescheid aber beim Arbeitgeber nicht vorgelegt haben, wird es daher zu keiner Nachzahlung daraus kommen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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