Verfasst von:
Johannes01 am
23.03.2008 09:18
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THEMA: Pendlerpauschale |
Hallo!
Ich habe Anfang 2007 meinen Hauptwohnsitz von Niederösterreich nach Wien verlegt und dies meinem Arbeitgeber (Übermittlung e. Kopie des Meldezettels) umgehend mitgeteilt.
Vor diesem Wechsel stand mir das Pendlerpauschale zu.
Da ich in Wien arbeite, steht mir somit das Pendlerpauschale seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zu.
Wie ich jetzt festgestellt habe, wird dies aber weiterhin bei der Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
Hätte ich den Arbeitgeber extra darauf hinweisen müssen, dass mir das PP nicht mehr zusteht oder hätte dieser die Änderung aufgrund des Wohnsitzwechsels durchführen müssen?
Muss ich die Steuer nachzahlen, haftet der Arbeitgeber dafür bzw. wie würde die Steuernachzahlung erfolgen (Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung?)?
Besten Dank im Voraus!
Freundliche Grüße,
Johannes
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Verfasst von:
AST am
23.03.2008 09:18
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THEMA: Re: Pendlerpauschale |
Mit der Übermittlung des Meldezettels sind sie meines Erachtens ihren Meldepflichten nachgekommen.
Der Dienstgeber haftet dann zwar gegenüber der Finanzbehörde, kann sich bei ihnen aber regressieren.
Mit einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung können sie das ganze korrigieren.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
23.03.2008 09:18
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THEMA: Re: Pendlerpauschale |
Sie haben eine Meldepflicht gegenüber den Dienstgeber. Dieser muss zwar auch auf Plausibilität prüfen, die Letztverantwortung liegt aber bei Ihnen.
Nachdem die Lohnsteuer wie die Einkommensteuer eine persönliche Steuer ist, liegt die Nachzahlung bei Ihnen.
Richtig wäre es, wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen und dort die Angabe über die zu unrecht abgesetzte Penderlpauschale machen.
Unbedingt müssen Sie Ihren Arbeitgeber davon informieren, dass die Pendlerpauschale nicht mehr gilt.
Sollten Sie dem Finanzamt gegenüber keine Meldung machen und bei einer Lohnsteuerprüfung fällt dieser Umstand der zuviel begünstigten Pendlerpauschale auf, kommt es zu einer Nachverrechnung der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber auf Sie weiterbelasten kann - aber meist nicht tut.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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