Verfasst von:
salzburger1309 am
22.03.2008 17:12
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THEMA: Kreditzinsen von der Steuer abschreiben? |
Die Zinsen von welchen Krediten kann man von der Steuer abschreiben (Arbeitnehmerveranlagung)?
Durch ehemalige Selbständigkeit sind Schulden über geblieben, die jetzt über 8 Jahre abbezahlt werden, kann man die Zinsen die dabei anfallen beim jährlichen Steuerausgleich geltend machen? |
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Verfasst von:
AST am
22.03.2008 17:12
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THEMA: Re: Kreditzinsen von der Steuer abschreiben? |
Zinsen für Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer früheren betrieblichen Tätigkeit wären grundsätzlich nachträgliche betriebliche Ausgaben (nicht Arbeitnehmerveranlagung).
Dabei gibt es einige Einschränkungen.
Sind diese Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Vermögensgegenständen die vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführt worden sind, dann sind diese Zinsen keine nachträglichen Betriebsausgaben.
Ebenso wenn die Verbindlichkeiten nicht mit dem Aufgabegewinn getilgt worden sind.
Außerdem müssen nach Betriebsaufgabe alle zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten unternommen werden (zB. private Sparbücher, Auszahlung einer Lebensversicherung, Verwendung des Einkommen soweit es nicht der laufenden Lebensführung dient ...).
Näheres finden sie auch in den Einkommensteuerrichtlinien unter Punkt 5.5.13.5
https://findok.bmf.gv.at/findok/freie_suche.do
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