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Verfasst von: Friedrich Haas am 25.03.2008 18:16
 


THEMA:  Steuerpflicht
Unser Sohn lebt seit 12 Jahren im Nicht-EU-Ausland. Wir wollen ihm und seiner in Deutschland lebenden Schwester unser Haus in Kärnten übergeben und uns den den Fruchtgenuss vorbehalten. In dem Haus lebt niemand und es ist auch niemand gemeldet.Es wird nachweislich ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste verwendet. Fragen: -Unterliegt es der Zweitwohnsitzsteuer? -Handelt es sich um Privatzimmervermietung? -Begründet die Übergabe an die Kinder eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in Österreich? Allgemein: Welche Steuern erwachsen uns als Übergeber und welche den Kindern? Freundlichen Gruß, Dipl.-Ing. Friedrich Haas
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.03.2008 18:16
 


THEMA:  Re: Steuerpflicht
In Österreich gibt es keine Zweitwohnsitzsteuer. Wenn keine Dienstleistungen erbracht werden,handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung. Da die Erbschafts-u.Schenkungssteuer voraussichtlich am 31.7.2008 ausläuft,sollte eine Übertragung erst danach durchgeführt werden.
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