Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Manfred Bauer am 23.03.2008 09:31
 


THEMA:  Gewerbeordnung
Hallo! Erstmals Komplement zu Ihrem super Service! Ich bin seit einigen Monaten selbstständig neben dem Studium als Software Entwickler tätig. Da ich einige Betriebsausgaben habe und mit dem Gewinn unter der Grenze von € 4.000 bleibe und somit bei meinen Eltern mitversichert bleibe, spare ich mir die Sozialversicherungsausgaben und haben KEINEN Gewerbeschein (und spare mir so auch die WK-Umlage). 1. Kann ich da Probleme bekommen, weil es für mich einen Gewerbeschein gäbe, und ich trotzdem aus SV-Sicht "Neuer Selbstständiger" unter der Grenze bleibe? Wenn ja, welche und für wen (AG/AN)? 2. Da ich nur für einen AG arbeite und der Arbeitsvertrag nur die Überschrift Werkvertrag trägt und ich de fakto ein Teilzeitverhältnis mit Gleitzeit habe, kommt noch der Faktor "Scheinselbstständigkeit" hinzu. Was habe ich da steuerlich und sv-rechtlich zu befürchten? Vielen Dank für Ihr Bemühen! M. Bauer
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 23.03.2008 09:31
 


THEMA:  Re: Gewerbeordnung
Lieber Herr Bauer, Die Punkte sind an und für sich getrennt zu betrachten. Sie fallen unter das Gewerberecht auch WENN Sie geringfügig tätig sind. Dass Sie das dort nicht melden ist mit der Geringfügigkeit also nicht zu decken. Im Anschluss müssen Sie sich bei der SVA melden und können dann einen Antrag der Befreiung stellen "auf Grund Geringfügigkeit", damit sind dann monatlich nur mehr etwas über € 7,-- für die Unfallversicherung zu zahlen. Je besser sie diese Meldungen durchführen, Logo ausweisen, eigene Betriebssturkutren aufweisen, Werbung machen (Homepage), ... um so eher sind Sie / Ihr Arbeitgeber geschützt davor, dass es als Dienstverhältnis gewertet wird. Wenngleich nach Ihrer Darstellung würde ich aufs erste genau von so einem ausgehen. Dann müße Ihr Dienstgeber die Sozialversicherung (knapp 41 %), die Lohnsteuer sowie die restlichen Lohnnebenkosten abführen. Überwälzen kann er dabei an Sie die Lohnsteuer sowie den Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung (18 % bzw. 18,07 %). Also wie gesagt, ich würde eine saubere Dokumentation führen, alle Meldepflichten absolvieren und für jede Tätigkeit einen eigenen Werkvertag abschließen und die Rechnungen auf dieser Basis auch stellen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.