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Verfasst von: MT am 24.03.2008 20:44
 


THEMA:  Eltern
Mein Vater ist seit heuer in Pension, meine Mutter hatte bis jetzt einen geringfügigen Job wo sie unter 390,- mtl. oder so ähnlich verdiente. Mit diesem Geld hat sie sich auch eine Sozialvers. bezhalt damit sie später mal eine Pension bekommt. Jetzt wurde ihr ein Gelegenheitsjob angeboten, d.h. zusätzlich zu ihrer bestehenden Aushilfe wo sie mtl. ca. 390,- verdient kommt nun eine "fixe Anstellung dazu". Wie sieht es hier mit der Versteuerung aus? Bis in Summe 10.900 ist ja steuerfrei, oder? Muss sie nun bei ihrem ersten Arbeitgeber bei den EUR 390 auch was ändern oder läuft hier alles normal weiter (SV-Beiträge usw.). Der zweite Arbeitgeber muss ebenfalls SV zahlen, oder? Muss sie nebenbei weiterhin noch die Private SV Zahlen oder deckt dies nun der Arbeitgeber 2?
Verfasst von: AST am 24.03.2008 20:44
 


THEMA:  Re: Eltern
Die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung ist im Jahr 2008 € 349,01 monatlich. Wenn diese Grenze mit den beiden Dienstsverhältnis in Summe überschritten wird so sind auch beide Dienstverhältnisse beitragspflichtig. Für die geringfügige Beschäftigung werden normalerweise die SV-Beiträge im laufe des folgenden Jahres in Summe für alle Monate auf einmal vorgeschrieben. Monatliche Vorauszahlungen sind aber möglich. Da ihre Mutter nun mit dem ersten Arbeitsverhältnis pflichtversichert ist (nicht mehr freiwillig)werden die Beiträge nun exakt nach dem Arbeitsverdienst berechnet. Der Betrag wird wahrscheinlich nicht ident mit dem Fixbetrag der freiwilligen Versicherung sein. Sie sollte sich mit der Gebietskrankenkasse in Verbindung setzten und sich die richtigen Beiträge errechnen lassen, die sie dann als Beitragsvorauszahlung leisten kann. Richtig, bis 10.900.-- ist alles steuerfrei. Die Beitragsvorauszahlungen sollten von ihrer Mutter in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, damit sie sich steuermindernd auswirken (eventuell Negativsteuer).
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