Verfasst von:
mirjam am
25.03.2008 14:29
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THEMA: honorarnoten - grenzen und steuer |
hallo,
ich hoffe, hier weiß jemand rat... ich hab mittlerweile herausgefunden, dass man HN nicht in der arbeitnehmerveranlagung anführen kann und man die gesondert melden muss.
zu meiner situation: ich habe einen geringfügigen und einen teilzeitjob, die gemeinsam 4906,92 euro im jahr (ohne 13/14 gehalt) ausmachen.
jetzt möchte ich gerne zusätzlich auf honorarnotenbasis arbeiten und wollte fragen, wieviel ich denn mit HN dazuverdienen darf, damit ich mich nicht extra versichern bzw. steuern zahlen muss bzw. ab welchem betrag ich mich versichern/den betrag versteuern muss.
zudem wäre gut zu wissen, ab welchem betrag ich meine honorarnotenverdienste melden muss.
vielen dank schonmal und alles liebe
mirjam
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
25.03.2008 14:29
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THEMA: Re: honorarnoten - grenzen und steuer |
Sie könnnen pro Jahr neben einen Angstelltenverhältnis auf Selbständiger-Basis einen Gewinn (!) von 730,-- erwirtschaften ohne dass davon eine Einkommensteuer anfällt.
Meldepflichten sind aber differenziert an zu sehen. Wenn Ihre Tätigkeit eine gewerbescheinpflichtige ist (Informationen dazu bekommen Sie bei der Wirtschaftskammer) dann müssen Sie auch für geringere Gewinn bereits einen Gewerbeschein lösen. Dieser ist nämlich gewinnunabhängig und nur von der Tätigkeit an sich (Ihrem Streben nach dem Einkommen) und nicht von dessen Ergebnis abhängig.
Daran geknüpft entsteht eine Versicherungs/Meldepflicht bei der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft), wobei Sie dort bei einem Gewinn von weniger als knapp € 4000,-- pro Jahr einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen können. Dann zahlen Sie pro Monat nur knapp € 7,-- für die Unfallversicherung.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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