Verfasst von:
Andreas Z. am
25.03.2008 14:31
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THEMA: Geringfügig + Selbstständig |
Hallo,
ich bin Student, beziehe ein Selbsterhalterstipedium, bin 25 und bin Geringfügig Beschäftigt. Jetzt trage ich mich mit dem Gedanken nebenbei noch ein kleines Entsorgungsgewerbe als Kleinunternehmer anzumelden.
Nur wie sieht das dann steuerlich aus?
Aus meiner Geringfügigen Beschäftigung beziehe 3800EUR jährlich, bei dem Gewerbe bleibe ich auch garantiert unter der Kleinunternehmer-Regel (max. 30.000EUR Umsatz/Jahr und unter 3800EUR Gewinn/Jahr).
Zusammen würde ich also problemlos unter den erlaubten 8000EUR (ab WS 2008) als Nebeneinkünfte neben dem Stipendium bleiben, aber falle ich mit dieser Kombination nicht schon in die Pflichtversicherung? bzw. kann man die Kleinunternehmerregelung überhaupt für sich geltend machen wenn schon Einküfte aus Nicht-Selbstständiger Arbeit unter der Geringfügigkeitsgrenze vorliegen?
Mein Ideal wäre einerseits die Geringfügige Beschäftigung bei der ich mich für ca. 50EUR selbstversichern kann, und das Kleinunternehmergewerbe bei dem ich nur die 7EUR Unfallversicherung/Monat und die Kammerumlage zahlen muß.
Was meint ihr?
Lg,
Andi |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
25.03.2008 14:31
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THEMA: Re: Geringfügig + Selbstständig |
Ich habe diese fast deckungsgleiche Frage gerade beantwortet und darf das daher hier einfach nochmal in seiner Gesamtheit kopieren:
Sie könnnen pro Jahr neben einen Angstelltenverhältnis auf Selbständiger-Basis einen Gewinn (!) von 730,-- erwirtschaften ohne dass davon eine Einkommensteuer anfällt.
Meldepflichten sind aber differenziert an zu sehen. Wenn Ihre Tätigkeit eine gewerbescheinpflichtige ist (Informationen dazu bekommen Sie bei der Wirtschaftskammer) dann müssen Sie auch für geringere Gewinn bereits einen Gewerbeschein lösen. Dieser ist nämlich gewinnunabhängig und nur von der Tätigkeit an sich (Ihrem Streben nach dem Einkommen) und nicht von dessen Ergebnis abhängig.
Daran geknüpft entsteht eine Versicherungs/Meldepflicht bei der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft), wobei Sie dort bei einem Gewinn von weniger als knapp € 4000,-- pro Jahr einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen können. Dann zahlen Sie pro Monat nur knapp € 7,-- für die Unfallversicherung.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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