Verfasst von:
Lord Loki am
30.03.2008 06:20
|
|
THEMA: Honorarnote und UST |
Hallo
Ich bin als freier Dienstnehmer tätig und mache nebenbei Arbeiten auf Honorarnotenbasis. Da das nicht mein einziges Einkommen ist darf ich laut FAQ http://www.steuerberater.at/faq/index.php?action=artikel&cat=13&id=9&artlang=de
max 4.188 EUR zusätzlich verdienen um nicht zusätzlich SV zahlen zu müssen.
Meines Wissens nach muss man (kann aber) bist zu einem (Gesamt) Jahresverdienst (d.h. freier Dienstnehmer und Honorarnoten)von 22.000 (oder 23.000 ?) EUR die Honorarnoten ohne Ust ausstellen. Habe ich einen Vorteil wenn ich sie mit Ust ausstelle?
Ich weiß dass wenn ich sie einmal mit ausstelle dann immer mit Ausstellen muss (ich glaube bis 5 Jahre, dann kann man wieder wechseln - oder vermisch ich da gerade etwas?)
Vorteil -> Von wegen absetzen der USt von Betriebsmitteln die ich für die Arbeit benötige (z.B.: Werkzeug, Material,...)
Danke für die Antworten
|
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
30.03.2008 06:20
|
|
THEMA: Re: Honorarnote und UST |
30.000,-- beträgt jetzt die Umsatzgrenze.
Vorteil der Ust ist wie Sie richtig sagen der Vorsteuerabzug.
Nachteil der Verwaltungsaufwand.
Außer wenn Sie mit Privatkunden arbeiten, denn diese können die Umsatzsteuer nicht wieder abziehen.Für diese wären Sie dann echt um 20 % teuerer.
|
|
|
Verfasst von:
Lord Loki am
30.03.2008 06:20
|
|
THEMA: Re: Honorarnote und UST |
Danke für die rasche Antwort.
Stimmt das auch, dass ich dann die Honorarnote auf eine bestimmte Zeite (ich glaube eben 5 Jahre) mit Ust ausstellen muss?
D.H.: ich kann nicht einmal mit USt und einmal ohne USt ausstellen..
Danke
|
|
|
|