Verfasst von:
Studentin Karin am
13.03.2008 21:21
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THEMA: Freier Dienstnehmer - Versteuerung? |
Nachdem Anfragen bei der AK als auch bei der WK nicht erfolgreich waren, hoffe ich, dass ich hier Antworten auf meine Fragen finde.
Ich bin derzeit als Student im SS04 inskribiert (in OÖ) und
möchte ab Mitte Juni 2004 einer Tätigkeit auf Basis eines freien
Dienstvertrages nachgehen (Wien). Nach 2-3 Monaten wird das
Dienstverhältnis voraussichtlich in ein fixes Dienstverhältnis übergehen
mit etwa den gleichen Einkünften.
Daher meine Fragen:
- Wie sieht es mit der Fälligkeit der Sozialversicherung aus? Da
ich derzeit über meinen Vater mitversichert bin, wäre es doch
möglicherweise möglich, sich dadurch die Sozialversicherung zu sparen,
da der freie Dienstvertrag maximal 3 Monate (also bis Ende August)
andauert und ich während dieser Zeit noch offiziell als Student gelte.
- Da der Höchstbetrag von 3.794,28 überschritten wird, ist
meines Wissens eine Versteuerung notwendig. Gibt es die Möglichkeit
diese zur gleichen Zeit wie dem Erhalt des Gehalts abzugleichen? Wie ist
das genaue Vorgehen?
Besten Dank schon im Voraus für Antworten!
viele Grüße,
Karin |
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Verfasst von:
Christine Raberger am
13.03.2008 21:21
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer - Versteuerung? |
Ein freier Dienstvertrag gilt SV-rechtlich als echtes Dienstverhältnis und ist bei der zuständigen GKK vom Arbeitgeber anzumelden. Wenn nun das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (316,19 Euro mon.) liegt, tritt volle Pflichtversicherung ein. Der Arbeitgeber hat vom Bruttoentgelt 17,4 % Dienstgeberanteil an die SV zu zahlen, sowie Ihren Dienstnehmeranteil in Höhe von 13,8 % einzubehalten und weiterzuleiten. Eine Mitversicherung bringt also nichts.
Einkommensteuerrechtlich sind für die Einkünfte aus dem freien Dienstvertrag Sie zuständig. Der von Ihnen angesprochene Höchstbetrag von 3.794,28 Euro/Jahr betrifft die SV (12 mal 316,19) und nicht das EStG. Das Vorgehen wäre dann so: In den ersten 3 Monaten erhalten Sie das Brutto-Entgelt abzüglich Ihres SV-Beitrages. Ab einer echten Anstellung erhalten Sie Bruttogehalt abzüglich SV-Beitrag (17,95 %), abzüglich einer etwaigen Lohnsteuer. Anfang 2005 werden Sie vermutlich vom Finanzamt aufgefordert werden, Ihre Einkünfte aus 2004 bekanntzugeben, dann wird die endgültige Jahres-Einkommensteuer festgesetzt.
Da ich über die Höhe Ihres Entgeltes nicht Bescheid weiss, ist das hier nur eine generelle Auskunft. Aber: Keine Angst vor dem Finanzamt! |
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