Verfasst von:
Elisabeth Falk am
27.03.2008 14:44
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THEMA: Karenz - Beschäftigung |
Hallo!
Nach dem Mutterschutz habe ich die Möglichkeit bei einem Dienstgeber ca. 10 Stunden pro Woche zu arbeiten. Als Entgelt bekomme ich dafür ca. 1.100,- brutto im Monat.
Meine Frage nun, wie sieht das arbeitsrechtlich aus
- Karenz und 13 Wochen arbeiten (die Arbeitszeit wäre aber jede Woche)
- Elternteilzeit - wenn es aus familiären Gründen nicht mehr geht kann ich dann ja nur auf Elternteilzeit verzichten und habe keinen Schutz mehr, bei Karenz aber doch.
Wie kann man die Beschäftigung mit der Karenz verbinden, obwohl ich mehr als 13 Wochen arbeiten werde (Werkvertrag, freier Dienstnehmer, ...)
Bitte um Hilfe bei dieser für mich so komplizierten Sachlage.
Grüße
Elisabeth Falk
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
27.03.2008 14:44
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THEMA: Re: Karenz - Beschäftigung |
Liebe Frau Falk,
Ihre Sorge mit den 13 Wochen kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich sehe hier keine 13-Wochen-Grenze, die für Sie gelten würde?
Elternteilzeut - Sie können diese auch mit einem Ausmaß wie sie es brauchen vereinbaren und einmal ändern. Auch sind 39 Stunden in einer üblichen 40 Stundenwoche bereits Teilzeit.
anbei noch einen Link über die Grenzen und Möglichkeit mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld:
http://www.hochweis.at/hochweis.php?katid=5&id=52
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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