Verfasst von:
zebrafisch am
27.03.2008 14:47
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THEMA: aktiendepot im ausland |
hallo,
da die regierung plant eine neue steuer auf aktiengewinne einzuführen wollte ich mich erkundigen, ob ich nicht einfach ein aktiendepot zB. in liechtenstein eröffnen kann und dadurch meine aktiengewinne am österr. fiskus vorbeiführen kann? oder mache ich mich dann strafbar? sollte ja nicht verboten sein, in einem anderen land ein depot aufzumachen. oder muss dann die bank an die österr. steuerbehörden eine meldung machen?
hat vielleicht schon jemand erfahrung damit?
danke
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Verfasst von:
Abel am
27.03.2008 14:47
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THEMA: Re: aktiendepot im ausland |
Da die neue Regelung noch nicht bekannt ist, will ich hier nur auf die geltende Rechtslage eingehen (Versteuerung von Spekulationsgewinnen nach Estg):
Die Bank in der Schweiz, Liechtenstein macht keine Meldung, aber du bist verpflichtet, diese Einkünfte im Wege der Einkommenssteuer anzugeben. Andernfalls begehst du Abgabenhinterziehung.
Abel
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