Verfasst von:
emilio am
12.11.2008 14:20
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THEMA: neuer Wohnsitz im Ausland |
Guten Tag, ich habe in Spanien einen Wohnsitz und möchte nunmehr diesen als meinen Hauptwohnsitz deklarieren (ich lebe mehr als 10 Monate im Jahr in Spanien).
D.h. ich werde beim hiesigen Wohnsitzmeldeamt in Österreich meinen neuen Wohnsitz in Spanien -gemäß der spanischen Meldebescheiningung- bekanntgeben. Da ich bereits Pensionist bin, werde ich diese Änderungen auch dem österr. Wohnsitzfinanzamt und der Pens.Vers.Anstalt mitteilem. Frage :
1) Wird mir künftig bei der Pensionsauszahlung keine Lohnsteuer mehr berechnet?
2) Kann ich die Beitäge an die österr. Sozialversicherung( Krankenkasse)dennoch weiterbezahlen, um in Österreich , weiterhin krankenversichert zu sein ?
3) Was sollte ich dabei beachten.
Vielen Dank im Voraus !
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Verfasst von:
emilio am
12.11.2008 14:20
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.11.2008 14:20
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Verfasst von:
rudl am
12.11.2008 14:20
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THEMA: Re: neuer Wohnsitz im Ausland |
steuerpflicht für die A-pension verbleibt in österreich, da es sich wie ich annehme um eine öffentliche pension handelt. problem könnte sein, dass das dba spanien die anrechnungsmethode vorsieht, also werden sie wohl um eine spanische einkommensteuererklärung nicht rumkommen.
sozialversicherungsbeiträge verbleiben ebenso in A, sie sind als pensionist in spanien aber auf basis der öffentlichen pension in österreich krankenversichert. sie müssen die krankenversicherung beim spanischen sozialversicherungsträger (vglb. bei uns GKK) anmelden. die anmeldung ist mittels des eu-einheitlichen formulares E121 möglich, das ihnen die pva ausstellen sollte. alles gute ! |
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Verfasst von:
stern am
12.11.2008 14:20
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