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Verfasst von: Sarah123 am 30.03.2008 06:14
 


THEMA:  Negativsteuer
Ich habe im April des Jahres 2004 mein Kind bekommen und war dann den Rest des Jahres in Karenz. Nun würde ich gerne für 2004 den Lohnsteuerausgleich machen, da ja für die Karenzmonate Negativsteuer anfallen würde (in meinem Fall inkl. Alleinerzieherabsetzbetrag). Ich bin im selben Jahr allerdings über eine Betriebsratsvereinbarung aus der Firma ausgetreten und habe eine Abfindung (hoffe das ist das richtige Wort) in der Höhe von Euro 9000,- erhalten. Ist es in diesem Fall anzuraten den Lohnsteuerausgleich zumachen? Fällt für eine derartige Zahlung idR. Lohnsteuer an? Lieben Dank!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 30.03.2008 06:14
 


THEMA:  Re: Negativsteuer
Auf Grund der Wortwahl Abfindung bin ich mir nicht ganz sicher, ob Sie nicht aus Deutschland sind. Meine Antwort trifft jedenfalls auf Österreich zu: Da Betriebsvereinbarungen sehr individuelle Verträge der Firmen sind, kann ich die genaue Definition der 9.000,-- für das Steuerrecht nicht zu 100 % sicherstellen. Mit überwiegender Sicherheit handelt es sich aber um eine Besteuerung mit 6 % innerhalb des Jahressechstels - somit um eine Versteuerung als Sonderzahlung. Da diese schon von der Lohnverrechnung richtig berücksichtigt wird, kann im Normalfall daraus keine Nachversteuerung für Sie entstehen. Dieser Betrag wird vom Finanzamt - so wie von der Lohnverrechnung - getrennt behandelt. Wenn Sie eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung machen - und so hätte ich das verstanden, dann können Sie, falls Ihnen das Ergebnis (der Bescheid) nicht gefällt, nachträglich mittels eingeschriebenen Brief an das Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung wieder zurückziehen. Dann wird der Bescheid wieder storniert. Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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