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Verfasst von: Herbert Kummer am 29.03.2008 09:28
 


THEMA:  Ergotherapeut beginnt (Formular Verf 24)
Einen schönen guten Tag! Daten: *Habe ein festes Dienstverhältnis *Habe mich bei der SV der gew. Wirtschaft bereits gemeldet. *Möchte mit dem Umsatz unter 30.000€ liegen *Möchte heuer nicht mehr als 700€ Gewinn machen Ich beginne im April 2008 mit Therapiesitzungen, habe mich aber schon am 6.3.2008 beim FA gemeldet. Des weiteren habe ich schon seit dem Anfang des Jahres 2008 Therapiemateral gekauft. -Kann ich diese Ausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung noch geltend machen? Wann muss ich meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dem FA vorlegen? Welchen Zeitraum muss ich dabei einbeziehen (Kalenderjahr 2008?) Beim Formular Verf 24 ist es mir unklar ob ich einen Regelbesteuerungsantrag (was ist das?) beabsichtige. Darf ich (ohne Gewerbeschein), Hilfsmittel (z.B. Gehstöcke, Alltagshilfen...) verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen - aller Anfang ist halt schwer :-) MFG Herbert Kummer
Verfasst von: Jutta Rapp am 29.03.2008 09:28
 


THEMA:  Re: Ergotherapeut beginnt (Formular Verf 24)
- Ich beginne im April 2008 mit Therapiesitzungen, habe mich aber schon am 6.3.2008 beim FA gemeldet. Des weiteren habe ich schon seit dem Anfang des Jahres 2008 Therapiemateral gekauft. -Kann ich diese Ausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung noch geltend machen? Ja - Wann muss ich meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dem FA vorlegen? In Papierform bis 30.4.2009, elektronisch bis 30.6.2009 - Welchen Zeitraum muss ich dabei einbeziehen (Kalenderjahr 2008?) Beginn bis 31.12.2008, dann 1.1. - 31.12. - Beim Formular Verf 24 ist es mir unklar ob ich einen Regelbesteuerungsantrag (was ist das?) beabsichtige. Wenn Sie einen Regelbesteuerungsantrag stellen, werden Rechnungen mit Mwst gestellt und die Vorsteuer gegengerechnet. Stellen Sie keinen Regelbesteuerungsantrag und sind Kleinunternehmer (Einnahmen bis € 30.000 jährlich), so verrechnen Sie keine Mwst. - Darf ich (ohne Gewerbeschein), Hilfsmittel (z.B. Gehstöcke, Alltagshilfen...) verkaufen Ich nehme an, dass Sie einen Gewerbeschein benötigen. - und dabei einen Gewinn erzielen? ja, und versteuern
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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