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Verfasst von: Alice am 01.04.2008 08:35
 


THEMA:  Versteuerung und Grenzen bei Honorarnoten, Werkvertrag
Hallo! Ich finde es toll, dass es diese Seite gibt, und hoffe, auch ein paar Antworten zu bekommen! Ich kenne mich leider praktisch gar nicht aus... 1.) Sind Honorarnoten (zumindest steuerlich) das Gleiche wie ein Werkvertrag oder freier Dienstvertrag? Fällt man damit unter das Gesetz für die "Neuen Selbständigen"? - Oder muss man beim "Mischen" aufpassen? 2.) Wo liegt bei Ausstellung von Honorarnoten (bzw. bei einem Werkvertrag), ohne weiterem Einkommen, die Grenze für irgendeine Abgabe? Wenn ich in diesem Jahr aber noch eine Fixanstellung (Voll- oder Teilzeit) annehmen würde, würde sich die Grenze dann verringern? 3.) Wäre eine Fixstelle mit Dienstvertrag, wenn diese netto 800 Euro im Monat bringt, einer freien Beschäftigung, bei der ich im Monat (vor Versteuerung) auf 800 Euro komme, "einkommenstechnisch" vorzuziehen? Welche Leistungen werden durch die Steuerabgabe jeweils gedeckt(Pension,...)? 4.) Übernimmt dann ein Steuerberater die Versteuerung, oder kann ich das irgendwie selbst machen? Oder ggf., wenn keine Steuer anfällt, muss ich meine Arbeitstätigkeit dann auch nirgendwo melden? Vielen Dank!!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 01.04.2008 08:35
 


THEMA:  Re: Versteuerung und Grenzen bei Honorarnoten, Werkvertrag
Wow, das sind echt viele Themen auf einmal und um sie alle zu beantworten wird das Fenster vermutlich zu kurz. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass hier noch kein ganz konkreter Fall vorliegt sondern vielmehr der Wunsch nach einer globalen Information. Daher würde ich Ihnen empfehlen z.B. das Selbständigenbuch vom Bundesministerium für Finanzen (kann man online downloaden) zu Rate zu ziehen. Für konkrete Fälle werden auch vielerseits kostenfreie Erstgespräche angeboten. Soviel vorweg: - es ist zu trennen zwischen VErtragsverhältnis (das kann ein Werkvertrag sein, Diensvertrag, freier Dienstvertrag ...) und der Frage der Abrechnung - Abrechnungen können sein Gehaltsabrechnungen oder Rechnungen - Rechnungen können sowohl Honorarnoten oder auch Rechnungen, Abrechnung ... genannt werden rechtlich handelt es sich immer um Rechnungen - Bei den Grenzen gibt es verschiedenste: -- für Gewersbescheinpflicht ist KEINE Grenze vorgesehe -- Sozialversicherung ist abhängig vom Vertragsverhältnis und daraus vom erwarteten Gewinn -- Steuer ist ebenfalls aberhängig vom Vertragsverhältnis, Gewinnerwartung, Kombination der Vertragsverhältnisse Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: Alice am 01.04.2008 08:35
 


THEMA:  Re: Versteuerung und Grenzen bei Honorarnoten, Werkvertrag
Vielen Dank für die Antwort! Es liegt schon ein konkreter Fall vor: Ich mache Übersetzungen, überlege mir aber, ob eine Fixanstellung mit einem etwa gleichen Netto-Gewinn pro Monat (800 euro) vorzuziehen wäre. (Ich soll für die Übersetzungen Honorarnoten ausstellen.) Vielleicht können Sie mir dazu noch einen Hinweis zur Versteuerung geben? Viele Grüße!
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