meine ausgaben für hausbau und grundstückskauf übersteigenn bei weitem den absetzbaren betrag von € 2.920,00
meine frage ist, ob ich trotzdem die gesamtkosten anführen muss oder einfach nur den höchstabsetzbaren betrag von € 2920,00 einsetzen kann.
die zweite frage wäre, ob ich eine rechnung (im zusammenhang mit sonderausgaben für hausbau)die auf meinen mann ausgestellt wurde, auch in meiner arbeitnehmerveranlagung absetzen kann?
und noch eine dritte frage: es gibt das formular "auflistung der sonderausgaben - E75" - wann muss ich dieses eigentlich ausfüllen??
danke im voraus für sämtliche antworten! |
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