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Verfasst von: mary am 30.03.2008 08:13
 


THEMA:  Einkommenssteuer
Einkommenssteuer Mein Mann und ich haben unseren landwirtschaftlichen Nutzgrund verpachtet (ca. 7ha). Wir sind beide erwerbstätig - mein Mann Vollzeit ich Teilzeit(nicht lohnsteuerpflichtig). Aus der Landwirtschaft besteht kein Einkommen (keine Bewirtschaftung mehr) Der Pachtvertrag ist auf uns beide ausgestellt (Pachthöhe jährlich €1.980,-- gemeinsam). Sind wir beide zur Einkommensteuer pflichtveranlagt, was ist zu beachten, welche Formulare sind beizulegen. Liegt eine Gesellschaftsform oder Gemeinschaft vor. Wäre es sinnvoller den Pachtvertrag auf nur eine Person zu ändern.Würde mich freuen eine Antwort zu erhalten. mfg mary
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