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Verfasst von: retti am 01.04.2008 14:28
 


THEMA:  aRBEITNEHMERVERANLAGUNG - SONDERAUSGABEN
brauche dringend eine auskunft: meine ausgaben für hausbau und grundstückskauf übersteigenn bei weitem den absetzbaren betrag von € 2.920,00 meine frage ist, ob ich trotzdem die gesamtkosten anführen muss oder einfach nur den höchstabsetzbaren betrag von € 2920,00 einsetzen kann. die zweite frage wäre, ob ich eine rechnung (im zusammenhang mit sonderausgaben für hausbau)die auf meinen mann ausgestellt wurde, auch in meiner arbeitnehmerveranlagung absetzen kann? und noch eine dritte frage: es gibt das formular "auflistung der sonderausgaben - E75" - wann muss ich dieses eigentlich ausfüllen?? danke im voraus für sämtliche antworten!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 01.04.2008 14:28
 


THEMA:  Re: aRBEITNEHMERVERANLAGUNG - SONDERAUSGABEN
Im Prinzip würde es genügen den Betrag an zu führen, der absetzbar ist. Sollte allerdings aus irgend einem Grund vom Finanzamt eine Reduktion durchgeführt werden (ein Teilbetrag nicht anerkannt), dann führt das zu einer "Unterdeckung" der Anforderung. Somit macht es Sinn, alles an zu geben, das möglich wäre (muss nicht, kann) Das Formular L 75 ist bei Wohnraumschaffung und/oder Sanierung aus zu füllen, da die normale Arbeitnehmerveranlagung zu wenig Platz für die vielen Informationen bietet. Wenn Sie Alleinverdiener in Anspruch nehmen, können Sie auch Sonderausgaben Ihres Mannes bei sich geltend machen. Andernfalls kann er ja diesen Betrag für sich geltend machen? Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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