Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Raphaela Lerchner am 31.03.2008 15:54
 


THEMA:  Betriebskindergarten
Meine Freundin, die in Deutschland lebt, hat mir erzählt, dass die Firma ihres Mannes die Kosten für den Kindergarten übernimmt und das als Betriebskindergarten steuerlich absetzen kann und er dafür keine Lohnsteuer abführen muss. Das heißt statt brutto 200 EUR mehr Gehalt bekommt er netto den Kindergarten bezahlt. Fällt das dann nicht unter freiwilligen Sozialaufwand? Geht das nach österreichischem Steuerrecht auch?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 31.03.2008 15:54
 


THEMA:  Re: Betriebskindergarten
Gem § 3 Zif. 13 EStG ist die Benutzung von Kindergärten,die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern zur Verfügung stellt steuerfrei.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.