Verfasst von:
Raphaela Lerchner am
31.03.2008 15:54
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THEMA: Betriebskindergarten |
Meine Freundin, die in Deutschland lebt, hat mir erzählt, dass die Firma ihres Mannes die Kosten für den Kindergarten übernimmt und das als Betriebskindergarten steuerlich absetzen kann und er dafür keine Lohnsteuer abführen muss. Das heißt statt brutto 200 EUR mehr Gehalt bekommt er netto den Kindergarten bezahlt. Fällt das dann nicht unter freiwilligen Sozialaufwand? Geht das nach österreichischem Steuerrecht auch?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
31.03.2008 15:54
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THEMA: Re: Betriebskindergarten |
Gem § 3 Zif. 13 EStG ist die Benutzung von Kindergärten,die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern zur Verfügung stellt steuerfrei.
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