Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich weiss, dass Beiträge zu einer Renetenversicherung eingeschränkt (1/4 Regel, Einschleifregelung) unter Sonderausgaben absetzbar sind.
Wie ist die Besteuerung in der Phase des Rentenbezugs geregelt? Ist nur die Auszahlung in Höhe der geleisteten Beiträge oder Beiträge inkl. Verzinsung und Gewinnbeteiligung steuerfrei oder alles?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Für eine Angabe der Rechtsquelle wäre ich auch dankbar - so lernt man dazu :-)
Beste Grüße,
Harald Friedl |
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