Verfasst von:
Sina am
09.04.2008 16:32
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THEMA: Leben in Oesterreich, Arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber |
Hallo,
Ich habe eine recht spezielle Frage:
Mein Lebenspartner (Ire) und ich (Deutsche) möchten Ende des Jahres nach Oesterreich umziehen. Meine Frage betrifft meinen Partner.
Mein Partner ist wie gesagt Ire und wird auch nach dem Umzug weiterhin für seinen jetzigen irischen Arbeitgeber tätig sein - ob als Festangestellter oder Selbständiger (Contracter) wird noch verhandelt. Wir wissen, es gibt ein Doppelsteuerabkommen zwischen Oesterreich und Irland. Welchem Steuerrecht unterliegt er grundsätzlich - entweder als Festangestellter oder Selbständiger?
Uns wurde hier in Irland gesagt, das aufgrund der Art seiner Arbeit (Brueckenbaudesign Ingenieur) und da es sich ausschliesslich um Projekte auf irischen Boden handeln wird, gälte das irische Steuerrecht (Ausnahmeregelung, weil es sich um Baustrukturen auf Irischem Grund handelt).
Wenn dem so ist, was ist bei der Wohnsitzanmeldung zu beachten (Erst/Zweitwohnsitz)?
Vielen Dank für jede Info!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
09.04.2008 16:32
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THEMA: Re: Leben in Oesterreich, Arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber |
Wenn Ihr Lebenspartner in Ö lebt und hier seinen Mittelpunkt hat ist er prinzipiell in Ö unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. m. seinem Welteinkommen.
Wenn er bei der irischen Firma festangestellt ist und in Ö kein Einkommen bezieht, wird trotzdem in Ö keine Steuer anfallen.
Als Selbständiger ist es schwieriger:da müssen Sie in Irland über eine feste Einrichtung verfügen, damit in Irland versteuert werden kann.
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Verfasst von:
Sona Sloboda am
07.03.2011 21:14
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THEMA: Leben in Oesterreich, Arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber |
Wir sind beide slowakische Staatsbürger und arbeiten und wohnen in Bratislava. Wir überlegen, dass wir weniger Kilometer weiter in Oesterreich ein Haus bauen würden und dort Wohnsitz hätten. Wir würden weiterhin in Bratislava arbeiten, wir sind beide Angestellte. Wenn wir Wohnsitz in Oesterreich haben moechten, müßten wir dann auch die Einkommensteuer in Oesterreich zahlen, oder weiterhin in der Slowakei?
Vielen Dank |
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