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Verfasst von: erich am 02.04.2008 11:14
 


THEMA:  selbstständig/angestellt
bin seit 1999 selbständig und bin zusätzlich seit letztem Monat fix angestellt. habe bei SVA Differenzbeitragvorschreibung gestellt.Frage EKS ist klar, aber aus was (welchen Einkünften)werden in Zukunft die tatsächlichen kosten für die sva errechnet. lg erich
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 02.04.2008 11:14
 


THEMA:  Re: selbstständig/angestellt
Aus dem Gewinn Ihrer Selbständigkeit bzw. mindestens die Differenz zwischen der Mindestversicherung abzüglich Ihrer Versicherung durch die Nichtselbständigkeit. Wenn da keine Differenz bleibt und der Gewinn in der Geringfügigkeit liegt, kann die Differenzvorschreibung auch Null (bzw. eben nur die Unfallversicherung) betragen. Wenn Sie absehen, dass Ihr Gewinn so niedrig ist, können Sie das auch gleich der SVA melden, damit Sie nicht vorweg zahlen müssen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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