Verfasst von:
erich am
02.04.2008 11:14
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THEMA: selbstständig/angestellt |
bin seit 1999 selbständig und bin zusätzlich seit letztem Monat fix angestellt. habe bei SVA Differenzbeitragvorschreibung gestellt.Frage EKS ist klar, aber aus was (welchen Einkünften)werden in Zukunft die tatsächlichen kosten für die sva errechnet.
lg erich |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
02.04.2008 11:14
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THEMA: Re: selbstständig/angestellt |
Aus dem Gewinn Ihrer Selbständigkeit bzw. mindestens die Differenz zwischen der Mindestversicherung abzüglich Ihrer Versicherung durch die Nichtselbständigkeit.
Wenn da keine Differenz bleibt und der Gewinn in der Geringfügigkeit liegt, kann die Differenzvorschreibung auch Null (bzw. eben nur die Unfallversicherung) betragen.
Wenn Sie absehen, dass Ihr Gewinn so niedrig ist, können Sie das auch gleich der SVA melden, damit Sie nicht vorweg zahlen müssen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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