Hallo!
Für Dienstreisen mit dem Privatauto bekomme ich das gesetzlich vorgeschriebene Kilometergeld. Da ich aber mein Wohnort von meinem Dienstort sehr weit entfernt ist, weiß ich nicht, wie ich die gefahrenen Kilometer berücksichtigen soll.
- Bekomme ich auch Kilometergeld für eine Strecke, die nicht auf meinem täglichen Weg (80km) zum Unternehmen liegt, aber kürzer als diese normale tägliche Wegstrecke ist?
- Muss ich bei der Angabe der Kilometer meinen normalen Arbeitsweg (80km) abziehen?
- Berechne ich die gefahrenen Kilometer immer vom Dienstort oder Wohnort weg?
- Wie verändert sich die Rechtslage, wenn ich vom Urlaub weg eine Dienstreise antreten muss - im Anbetracht auf die km?
Danke vielmals! |