Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: StudentMartin am 02.04.2008 12:42
 


THEMA:  Reisespesen / KM-Geld
Hallo! Ich habe als Student einen Nebenjob (freier Dienstnehmer), wobei ich in der Ausübung dessen oft durch Österreich fahren muss. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber das amtliche KM-Geld von 0,38 Euro/KM und führe dafür ein Fahrtenbuch. Selbst habe ich kein Auto - ich verwende (meistens) das meiner Freundin. Darf nun ich selbst das KM-Geld behalten, das ich per Honorarnote einfordere, oder muss ich es der Eigentümerin des Autos - meiner Freundin - geben und muss sie es dann irgendwie bei der Finanz ausweisen? An sich verwende nämlich zu 70% ich das Auto meiner Freundin - für meinen Nebenjob. DANKE für eure Hilfe!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 02.04.2008 12:42
 


THEMA:  Re: Reisespesen / KM-Geld
Wenn Sie KM-Geld bekommen, dann haben Sie das als Einnahmen, dagegen stehen dann Ihre Ausgaben. Wenn Sie nun kein eigenes Auto haben, dann hätten Sie ja de facto keine Ausgaben und somit würden aus den Aufwandsersätze echte zu versteuernde Einnahmen. Sie könnten im Gegenzug das entsprechende KM-Geld, für die Kilometer haben Sie ja Fahrtenaufzeichnungen, an Ihre Freundin für das Ausborgen des Fahrzeugs bezahlen, sie unterschreibt Ihnen den Kassenbeleg, dass Sie das Geld von Ihnen bekommen hat und Sie haben damit Ausgaben in gleicher Höhe. Für Ihre Freundin sind es keine Einnahmen, da Sie ja dafür das Auto unterhalten muss. Und somit bleibt das Geld "in der Familie" und die Kosten werden nicht zur Belastung. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: Pendlerin am 29.04.2011 14:27
 


THEMA:  Reisespesen / KM-Geld

Hallo!

Für Dienstreisen mit dem Privatauto bekomme ich das gesetzlich vorgeschriebene Kilometergeld. Da ich aber mein Wohnort von meinem Dienstort sehr weit entfernt ist, weiß ich nicht, wie ich die gefahrenen Kilometer berücksichtigen soll.

- Bekomme ich auch Kilometergeld für eine Strecke, die nicht auf meinem täglichen Weg (80km) zum Unternehmen liegt, aber kürzer als diese normale tägliche Wegstrecke ist?

- Muss ich bei der Angabe der Kilometer meinen normalen Arbeitsweg (80km) abziehen?

- Berechne ich die gefahrenen Kilometer immer vom Dienstort oder Wohnort weg?

- Wie verändert sich die Rechtslage, wenn ich vom Urlaub weg eine Dienstreise antreten muss - im Anbetracht auf die km?

 

Danke vielmals!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.235 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.