Bin zwar "nur" Student, versuche das Problem aber trotzdem zu lösen:
Da Sie bei den Lohneinkünften aus Deutschland anscheinend mehr als 183 Tage in dem Kalenderjahr tatsächlich in Deutschland anwesend sind, fallen Ihre dortigen Lohneinkünfte unter das deutsche Besteuerungsrecht. Österreich dürfte diese Einkünfte allerdings in die Berechnung seines Steuersatzes miteinbeziehen.
Das Einkommen aus dem Werkvertrag wird am Ende des Jahres zu den österreichischen Lohneinkünften hinzugezählt.
In Österreich wird die Steuer daher nur von den österreichischen Lohneinkünften und den Einkünften aus dem Werkvertrag berechnet. Der Steuersatz wird allerdings sowohl von den österreichischen, als auch von den deutschen Lohneinkünften und dem Werkvertrag berechnet.
Sollten Sie allerdings von Ihrem österreichischen Arbeitgeber nach Deutschland geschickt werden, oder sollte Ihre tatsächliche Anwesenheitszeit in D weniger als 183 Tage betragen, kann die Frage nicht so pauschal beantwortet werden. Fraglich ist auch, wie lange Sie in Deutschland bleiben werden.
|
|