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Verfasst von: markus m. am 07.04.2008 18:15
 


THEMA:  Was passiert wenn Rechnung ungültig?
Hallo, Ich habe da eine Frage. Was passiert, wenn ich fälschlicherweise einen Kunden eine Rechnung MwSt. ausstelle, aber meine UID Nr. nicht angebe? Sie ist dann vollkommen ungültig, stimmt das? Was passiert dann, wenn der Kunde eine Steuerprüfung hat und sieht dass sie ungültig ist? Werde ich dann bestraft? Nehmen wir an, ich hab die falsche Rechnung bemerkt und nicht in die Buchhaltung genommen und auch nicht ausgebessert. Lg Markus
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.04.2008 18:15
 


THEMA:  Re: Was passiert wenn Rechnung ungültig?
Lieber Markus, Wenn Sie die UID-Nummer (Ihre eigene) nicht angegeben haben, dann dürfte der Kunde die Vorsteuer nicht beim Finanzamt zur Refundierung beantragen. Nun wenn ihr Kunde also z.B. Privatperson oder Kleinunternehmer ist, passiert gar nichts. Wenn es Ihnen aber aufgefallen ist, und es für Ihren Kunden wichtig sein könnte, dann können Sie ganz einfach ein Rechnungsduplikat ausstellen und auf dieses die UID-Nummer darauf setzen. Sie können auch die "alte" Rechnung stornieren und mit UID-Nummer neu ausstellen. Darüber hinaus geht es auch, wenn Sie bei Ihrem Kunden "vorbeifahren" und dort die UID-Nummer eigenhändig ergänzen (bei Ihren Unterlagen gleichlautend!) und mit Paraphe auf der Rechnung bestätigen. Sie selbst müssen die REchnung jedenfalls in Ihre Buchhaltung nehmen, denn für Sie hat das keine Auswirkung. Sie müssen jedenfalls die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abliefern. Gleichgültig ob Sie die Rechnung korrekt oder nicht korrekt ausgestellt haben. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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