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Verfasst von: tanja am 08.04.2008 12:30
 


THEMA:  weiterbildung
ich bin als angestellte in einem unternehmern tätig, nebenberuflich selbstständige grafikdesignerin und eventmanagerin. im herbst diesen jahres würde ich gerne mit einer ausbildung zur mediatorin starten, besteht hier die möglichkeit diese steuerlich abzusetzen, bzw gibt es förderungsmöglichkeiten?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.04.2008 12:30
 


THEMA:  Re: weiterbildung
Sie dürfen die Ausbildung absetzen, wenn Sie glaubhaftmachen können, dass Sie diese für berufliche Zwecke brauchen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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