Verfasst von:
Helmut Moser am
08.04.2008 13:56
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THEMA: Familienheimfahrt? |
Hallo!
Ich wohne in Laa und arbeite in Wien. Meine Frau arbeitet in Laa.
Da ich nicht täglich pendeln will, habe ich für mo-fr eine Wohnung in Wien.
Die Wohnung kann ich nicht absetzen, weil Laa "zu nahe" bei Wien ist (70km). Eine Pendlerpauschale kann ich mangels Auto auch nicht geltend machen (oder?) - ich fahre mit der Bahn.
Kann ich wenigstens die wöchentliche Familienheimfahrt geltend machen? Wie?
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Verfasst von:
AST am
08.04.2008 13:56
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THEMA: Re: Familienheimfahrt? |
Ob sie mit Auto, Bus oder Bahn zur Arbeit fahren ist grundsätzlich für das Pendlerpauschale nicht maßgebend.
Das kleine Pendlerpauschale erhält man schon ab 20 km Wegstrecke Wohnung-Arbeitsplatz.
Mit Wohnung ist aber die nächst gelegen Wohnung gemeint, dass wäre in ihrem Fall die Wohnung in Wien.
Und die Familienheimfahrten:
Hätten sie die Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung, könnten sich auch problemlos Familienheimfahrten geltend machen.
Da dies bei ihnen nicht zutrifft, wären laut Lohnsteuerrichtlinien die Familienheimfahrten zumindest vorübergehend möglich (für verheiratet 2 Jahre maximal einmal pro Woche).
Diese sind in der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.
Mehr Infos finden sie in den Lohnsteuerrichtlinien vom BMF:
https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do?base=GesPdf&rid=44
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