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Verfasst von: Steinzerin am 08.04.2008 12:10
 


THEMA:  Verzinsung der Einkommenssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren! Heute erzählte mir eine Dame vom Finanzamt, dass man, wenn die Vorrauszahlung der Einkommenssteuer zu gering ist und man aber einen wesentlich höheren Gewinn zu Jahresende erreicht, die Nachzahlung der Einkommenssteuer mit plus 4% Zinsen zu überweisen ist. Zum Beispiel: ES Vorauszahlung etwa € 8.000.- wirkliche ES zu Jahresende etwa € 25.000.- Muss die differenz die das Finanzamt nicht bekommen hat, also € 17.000.- mit 4% Zinsen überwiesen werden? Vielen Dank für etwaige Antworten mfg
Verfasst von: sabine w. am 08.04.2008 12:10
 


THEMA:  Re: Verzinsung der Einkommenssteuer
ja das gibts wirklich... und zwar handelt es sich dabei um die anspruchszinsen, jedoch gibt es dazu eine frist und zwar den 1.10. des Folgejahres der Veranlagung... anbei der auszug von bmf.gv.at lg sabine Fragen zum Thema Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen) - §205 Bundesabgabenordnung Warum eine Anspruchsverzinsung? Die Anspruchsverzinsung gleicht Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die durch eine spätere Bezahlung einer Nachforderung bzw. durch ein späteres Wirksamwerden einer Gutschrift in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Festsetzung der Steuer entstehen und liefert somit aus dem Blickwinkel des Zahlungsflusses einen wesentlichen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Was wird verzinst? Verzinst werden Gutschriften (z.B. Vorauszahlungen höher als festgesetzte Steuer) und Nachforderungen (z.B. Vorauszahlungen niedriger als festgesetzte Steuer) der Einkommen- und Körperschaftsteuer ab dem Veranlagungsjahr 2000 mit 2% über dem Basiszinssatz. Keine Anspruchsverzinsung bei Guthaben bzw. Rückständen auf einem Abgabenkonto. Wie wird verzinst? Die Zinsenfestsetzung erfolgt mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid. Wann wird verzinst? Ab 1. Oktober des dem Veranlagungsjahr folgenden Jahres bis zur Festsetzung der Steuer, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 48 Monaten (ab der Einkommen-/Körperschaftsteuer 2005, vorher 42 Monate). Wann unterbleibt eine Verzinsung? Wenn der errechnete Zinsenbetrag 50 € nicht erreicht, erfolgt keine Festsetzung. Ebenso, wenn vor dem 1. Oktober des Folgejahres die Festsetzung der Steuer erfolgt. Kann eine Anspruchsverzinsung verhindert werden? Ja. Hiefür sind die Vorauszahlungen mit der erwarteten festzusetzenden Steuer in Abstimmung zu bringen und allfällige Differenzen mittels Anzahlung bis zum oben angeführten Zeitpunkt auszugleichen
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